Matomo

Strandweg

Bestattungs­vorsorge

Mit Osthues-Nettebrock in besten Händen

Annette und Andreas Nettebrock im Beratungsraum zur Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge kann aus ganz unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein: Zum einen wissen Sie, dass Ihre persönlichen Wünsche für den eigenen Abschied berücksichtigt werden. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen zu entlasten - auch finanziell. In der Vorsorgeberatung sprechen wir über Ihre Vorstellungen und zeigen Ihnen Wege auf, diese umzusetzen.

Mit einem zweckgebundenen Treuhandkonto oder einer Sterbe­geldversicherung gibt es zwei Möglichkeiten, auch die Bezahlung der eigenen Bestattungswünsche vorab zu sichern. Die jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne ausführlicher.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.

Letzter Wille & Patientenrechte

Ein umfangreiches Informations­angebot rund um Testament, Erbrecht und Patienten­rechte bietet Ihnen die Website des zuständigen Bundesministeriums.

Infoportal „Vorsorge und Betreuungsrecht
Broschüre „Erben und Vererben
Broschüre „Patienten­verfügung
Broschüre „Betreuungsrecht

SeguraLife Sterbegeld­versicherung

Wenn Sie monatlich mit kleinen Beträgen vorsorgen wollen, empfehlen wir eine Sterbe­­geld­­versicherung über SeguraLife.

Im Vergleich zum Ansparen der benötigten Summe für Ihre Beerdigung, bietet eine Sterbe­­geld­­versicherung einen schnellst­­möglichen finanziellen Schutz – unabhängig davon, wie viel bereits eingezahlt wurde. Damit schützen Sie Ihre Angehörigen vor plötzlichen finanziellen Belastungen und nehmen sich selbst zu Leb­zeiten diese Sorge ab. Da es unter­­schiedliche Tarif­optionen gibt, kann die Auswahl einer passenden Sterbe­­geld­­versicherung kompliziert sein. Deshalb empfehlen wir eine Beratung durch Experten, die Ihnen ein Angebot erstellen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglich­­keiten zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie: Bestattungs­­vorsorge ist Teil des Schon­­vermögens.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: